Drogenfreier Partyspass

K.O.-Tropfen, Ecstasy und Co. – nein danke

Im Rahmen von Grosskonzerten, Technoparaden und Open Air Festivals werden oft illegale und legale Drogen konsumiert. Häufige verwendete Substanzen sind Stimulanzien, Halluzinogene, andere Designerdrogen (z.B. Ecstasy), Gammahydroxybutyrat (GHB) und Gammabutyrolacton (GBL), Kokain, Beruhigungsmittel, Cannabisprodukte und Alkohol. Eine besondere Gefährdung entsteht durch die Kombination von illegalen Drogen und Alkohol oder Medikamenten. Drogen, die benommen, bewusstlos und/oder gefügig machen, werden fremden Personen in krimineller Absicht als sog. «knock-out drops» oder «date-rape drugs» (K.O.-Tropfen oder Vergewaltigungsdroge) unbemerkt in Getränke gemischt. Angesichts der Häufigkeit der Verwendung dieser Substanzen scheinen akute Komplikationen vergleichsweise selten vorzukommen, dürfen aber wegen ihres Schweregrades nicht vernachlässigt werden.

Aktuell thematisierte Partydrogen

Gammahydroxybuttersäure (GHB) und Gammabutyrolacton (GBL)
GHB und GBL, auch bekannt als «Liquid Ecstasy» und als «KO-Tropfen» werden im Körper zum
Botenstoff GABA umgewandelt, der im Gehirn u.a. die Wach-/Schlafzustände regelt und Wachstumshormone stimuliert. Entsprechend der dämpfenden Wirkung auf das Zentralnervensystem (ZNS) tritt Schläfrigkeit, und in höheren Dosen ein tiefes Koma auf. Der Konsum von Alkohol vor, während oder nach dem GHB/GBL-Konsum kann auch bei geringen Alkoholmengen zum Kollaps führen (Gefahr einer Atemlähmung!). Besonders gefährlich sind Kombinationen mit anderen Drogen, die eine narkotisierende Wirkung haben (Alkohol, Opiate, Schlafmittel), aber auch stimulierende Drogen wie Amphetamine, Kokain und Designerdrogen. Da der Sicherheitsabstand zwischen der Dosis, die den gewünschten Effekt, und der Dosis, die zum toxischen Koma führt, klein ist, ist die Gefahr der unbeabsichtigten Überdosierung hoch. Ein Koma ohne medizinische Überwachung und Behandlungsmöglichkeiten birgt das Risiko von lebensgefährlichen Komplikationen wie Atemstillstand, Blutdruckabfall, Unterkühlung, krampfartige Anfälle.

Erscheinungsform:
GHB: Pulver, in der Regel flüssig als Lösung GBL: flüssig

Dosierung:
GHB 1–2.5 g (entspricht in der Regel 2–5 ml flüssigem GHB); GBL 1–2 ml. Die Dosierung ist abhängig vom Verdünnungsgrad und bei GBL noch heikler als bei GHB.

Konsumform:
flüssig, getrunken

Wirkung:
Extrem dosisabhängig und individuell sehr verschieden. Das Wirkspektrum reicht von Euphorie, Entspannung, Enthemmung, Wahrnehmungsintensivierung, evtl. Rededrang (Laberflash), leichtem Schwindel über Schläfrigkeit bis hin zu tiefem (koma-ähnlichem) Schlaf oder Bewusstlosigkeit.

Wirkungseintritt:
15–30 Min. nach der Einnahme

Wirkdauer:
1.5–3 Std.


Dextromethorphan (DXM)
Das Dextromethorphan (DXM), eigentlich als Hustenmittel seit ca. 40 Jahren auf dem Markt, wird 
in der Schweiz vor allem durch Jugendliche zunehmend missbraucht. Produkte mit diesem Wirkstoff sind in Apotheken frei erhältlich. Neben den registrierten dextromethorphanhaltigen Medikamenten werden aber auch Pillen auf der Strasse angeboten, die DXM enthalten, dann aber in viel höheren Dosen (z.B. grüner Triangel). Überdosierungen manifestieren sich in den gemeldeten Fällen meistens in Form von leichten Symptomen des Zentralnervensystems wie Schläfrigkeit, Verwirrung, unkoordinierte Bewegungen, Agitation, seltener Halluzinationen. Auch wurden recht häufig Pulsbeschleunigung, erweiterte Pupillen und Erbrechen beobachtet. Neben diesen relativ problemlosen Vergiftungssymptomen kann es aber in einigen Fällen zu schweren Verläufen mit Koma, Krämpfen und massivem Blutdruckanstieg kommen. Die Einnahme von höheren Dosen
(2.5 mg/kg Körpergewicht), sowie regelmässiger Konsum erhöhen die Wahrscheinlichkeit auf negative Nebenwirkungen. Als Nebenwirkung wurden Hautrötungen und starker Juckreiz beobachtet. Zusammen mit Alkohol ergibt sich eine verstärkte Wirkung und höhere Belastung für die Nieren und die Leber. Bei regelmässigem Gebrauch besteht starkes Suchtpotenzial!

Dosierung:
1.5–2.5 mg/kg Körpergewicht: stimulierende Wirkung
1.5–2.5 mg/kg Körpergewicht: stimulierende Wirkung
2.5–7.5 mg/kg Körpergewicht: vergleichbar mit Alkohol oder Cannabis
2.5–7.5 mg/kg Körpergewicht: vergleichbar mit Alkohol oder Cannabis
7.5–15 mg/kg Körpergewicht: Halluzinationen und gesteigerte Wahrnehmung
ab >15 mg/kg Körpergewicht: völlige Abspaltung psychischer Funktionen wie Erinnerungsvermögen, eigene Gefühle (Schmerz, Angst, Hunger, Durst…)
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Quelle: Toxikologisches Informationszentrum, Zürich
Drogeninformationszentrum der Stadt Zürich, www.saferparty.ch,  Juli 2008