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PatientInnenverfügung – damit Ihr Wille zählt

SRK Kanton Zürich lanciert einzigartiges Beratungsangebot

Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) Kanton Zürich lanciert eine PatientInnenverfügung mit umfassendem Beratungsangebot. Die Dienstleistung ist im Kanton einzigartig und schliesst eine wichtige Lücke bei Entscheiden rund um das Lebensende. Mit dem Fortschritt der medizinischen Möglichkeiten und lebensverlängernden Massnahmen bestimmt immer weniger das Schicksal den Todeszeitpunkt.

die SRK PatientInnenverfügung finden Sie hier

Zürich, 15.11.20106


Eine Impfung schützt vor Gebärmutterhalskrebs…

Fast alle Fälle von Gebärmutterhalskrebs sind die Folge einer Infektion mit Warzenviren, den sogenannten humanen Papillomaviren (HPV). Man kennt über 100 verschiedene Typen dieser Viren – zur Unterscheidung werden die einzelnen Typen mit Nummern bezeichnet.

Seit Anfang dieses Jahres können sich Mädchen und junge Frauen mit einer Impfung (Gardasil®) vor der oft bösartig verlaufenden Erkrankung schützen.

Trotz Vorsorgeuntersuchungen erkranken in der Schweiz jedes Jahr etwa 320 Frauen an Gebärmutterhalskrebs und etwa 90 sterben daran. Es handelt sich bei dieser Erkrankung um eine aggressive Krebsform, die lange Zeit keine Symptome verursacht. Erst im fortgeschrittenen Stadium kann es zu Blutungen oder Schmerzen kommen.

Mehr als 70% der sexuell aktiven Männer und Frauen stecken sich im Laufe ihres Lebens mit humanen Papillomaviren an. Bestimmte HPV Typen verursachen Genitalwarzen, wobei diese Hautwucherungen im Intimbereich sowohl bei Männern als auch bei Frauen auftreten und normalerweise gutartig sind.

Gefährlich für Frauen sind HPV 16 und 18, welche für mindestens 70% aller Fälle von Gebärmutterhalskrebs verantwortlich sind.  Der Impfstoff, welcher seit Anfang Jahr in der Schweiz zugelassen ist, schützt Mädchen und junge Frauen vor HPV 16 und 18. Ausserdem schützt er zusätzlich vor HPV 6 und 11, welche neunzig Prozent aller Genitalwarzen verursachen. Wirksam ist die Impfung allerdings nur gegen HP-Viren, mit denen man sich nicht vorher schon angesteckt hat.

Mit steigender Anzahl von Geschlechtspartnern erhöht sich das Risiko, sich mit humanen Papillomaviren anzustecken. Deshalb empfiehlt die Schweizerische Kommission für Impffragen diese Basisimpfung allen weiblichen Jugendlichen im Alter von 11 bis 14 Jahren. Die Impfung sollte also vor der ersten gynäkologischen Kontrolle oder vor der Verschreibung der Antibabypille erfolgen. Der volle Impfschutz ist erst nach drei Impfdosen im Abstand von 0.2 und 6 Monaten vorhanden und die Impfung sollte vor Eintritt in das geschlechtsaktive Alter abgeschlossen sein. Zugelassen ist die Impfung ab dem 9. Lebensjahr.

Weil die Impfung nicht gegen alle humanen Papillomaviren schützt, welche Gebärmutterhalskrebs auslösen können, und Rauchen ein weiterer bewiesener Risikofaktor darstellt, ist die regelmässige frauenärztliche Kontrolle mit Abstrich-Untersuchung nach wie vor unabdingbar.

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Aktion nomig
Eine neue Informationsplattform für Menschen mit Migräne, ihre Angehörigen und für Fachleute 

Stechende, fast unerträgliche Kopfschmerzen – die Migräne.
Migräne kann auch heute noch nicht geheilt werden und Betroffene, die häufig darunter leiden, fühlen sich oft allein gelassen. Die neue Website für Kopfschmerzpatienten der Aktion nomig will mit Informationen helfen. Auf der Plattform finden sich deshalb 66 typische Fragen zu den Themen Vorbeugen, Krankheitsbild, Diagnose, Anfallsbehandlung, Auslöser sowie Persönlichkeit und Umwelt. Die Fragen werden von namhaften Experten beantwortet, darunter ein Schweizer Schmerzpsychologe sowie verschiedene Neurologen. Die Antworten beruhen auf neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen und jahrelanger Erfahrung mit Betroffenen.
Es besteht die Möglichkeit, kostenlose Broschüren und Kopfschmerzkalender zu bestellen. Zusätzlich verfügt die Website über ein Forum, in dem sich Mirgänepatienten austauschen und eigene Erfahrungen diskutieren können. Die Onlineplattform wird regelmässig aktualisiert.

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Ernährung in der Schwangerschaft und Stillzeit

Die Ernährung in Schwangerschaft und Stillzeit stellt wichtige Weichen für die gesunde Entwicklung des Kindes. In der neuen Broschüre des Bundesamtes für Gesundheit, erhalten werdende Mütter und Stillende praxisnahe Tipps zur gesunden Ernährung. Die Publikationen basieren auf dem Expertenbericht der Eidgenössischen Ernährungskommission «Ernährung in Schwangerschaft und Stillzeit. Gefahren für Mutter und Kind?». 

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Bern, Bundesamt für Gesundheit BAG, 03.12.2008


Ambrosia (Traubenkraut): ein hochallergenes Unkraut

Ursprünglich aus Übersee kommend, hat sich das Unkraut Ambrosia (Ambrosia artemisiifolia L.) zuerst im Welschland und Tessin und von dort über die gesamte Alpennordseite ausgebreitet. Besorgnis erregend ist die Tatsache, dass die Pflanzenpollen schon in geringer Menge starke allergische Reaktionen wie Nasenschleimhautentzündungen, Heuschnupfen oder Asthmaanfälle hervorrufen können. Durch die lange Blütenzeit von Juli bis Oktober, wird zudem die Leidenszeit von Allergikern um Monate verlängert. Ambrosia ist ein einjähriges Unkraut, das hauptsächlich im Frühjahr keimt, auf allen Bodenarten gedeiht und dessen Samen bis 40 Jahre lang keimfähig bleiben. Der beste Zeitpunkt zum Ausreissen ist vor Beginn der Pollenproduktion, also im Juni und anfangs Juli. Die Pflanze soll mit den Wurzeln ausgerissen und im Hausmüll entsorgt werden (unbedingt Handschuhe und während der Blütezeit zusätzlich einen Mundschutz tragen). Wegen Verbreitungsgefahr sollte das Unkraut niemals der Grünabfuhr mitgegeben oder auf dem Kompost-oder Misthaufen landen. Ambrosia Standorte sollten der Gemeinde gemeldet werden.

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Bern, Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD, Juli 2008


Die Internetplattform für (Pollen)Allergiker von Meteo Schweiz und aha

Eine ständig juckende, laufende oder verstopfte Nase, heftige Niesattacken, gepaart mit tränenden, brennenden und geröteten Augen… über eine Million Schweizer sind von den typischen Symptomen einer allergischen Rhinitis, umgangssprachlich Heuschnupfen genannt, betroffen.

Unter www.pollenundallergie.ch finden Allergiebetroffene detaillierte Informationen zum Thema Pollen, Allergie und Asthma. Auch publiziert sind die täglichen Pollenprognosen, Informationen über die Blütesituation der Pflanzen und die aktuellen Windverhältnisse. Zusätzlich finden Interessierte darauf Wissenswertes rund um die Nahrungsmittel-, Insektengift- und weitere Allergien. Bereits auf den früheren Internetseiten konnten jährlich rund sieben Millionen Abrufe verzeichnet werden, was die Wichtigkeit eines solchen Pollenbulletins unterstreicht.

Aktuelle Daten zur Pollenflugbelastung im Kanton Thurgau werden wie bisher vom Kantonsspital Münsterlingen publiziert. 

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26.03.2010


Die Thurgauer Apotheken auf einen Klick

Der Verein Apotheken Thurgau hat seinen Auftritt unter www.apotheken-thurgau.ch komplett überarbeitet.
Ab dem 31. Oktober 2007 bietet die neue Onlineplattform eine Vielzahl an neuen Informationen und allerlei Wissenswertes rund um die Gesundheit an.

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