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Verteilung von Jodtabletten: eine vorsorgliche Massnahme

Alle zehn Jahre werden im Umkreis der fünf Schweizer Kernkraftwerke Jodtabletten (Kaliumiodid 65 AApot) an die Bevölkerung verteilt. Es handelt sich dabei um eine vorsorgliche Schutzmassnahme für den Fall eines Kernkraft-Störfalls in einem der Schweizer Kernkraftwerke. Neu ist, dass der Bundesrat im Januar 2014 den Radius für die direkte Verteilung an die Bevölkerung von bisher 20 auf neu 50 Kilometer ausgeweitet hat. Die nächste Verteilung von Jodtabletten erfolgt zwischen dem 27. Oktober und Ende November 2014.

Bis auf einige Ausnahmen, liegen die meisten Thurgauer Gemeinde ausserhalb des Verteilungsgebietes.

Hotline 0848 44 33 00
Haben Sie Fragen zur Tablettenverteilung? Vom 27. Oktober bis zum 5. Dezember ist die «Jodtabletten-Hotline» freigeschaltet: Montag bis Samstag, 8.00–18.00 Uhr.

Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie hier

Bundesamt für Gesundheit BAG, Bern, 20.11.2014


Medikamentenabgabe im Kanton Thurgau

Den Flyer finden Sie hier

Frauenfeld, 09.02.2016


Pilzvergiftung

Jedes Jahr treten Vergiftungen auf, die auf den Verzehr von selbst gesammelten Pilzen zurückzuführen sind. Zur Zeit kommt es besonders häufig zu Verwechslungen des Steinpilzes (Boletus edulis) mit anderen giftigen oder ungeniessbaren Röhrlingen, hauptsächlich mit dem Satansröhrling (Boletus satanas), der 2–3 Stunden nach Konsum einen starken Brechdurchfall verursacht. Diese Pilzvergiftung ist zwar unangenehmen, hat aber sonst einen gutartigen Verlauf. Ganz anders sieht es bei einer Verwechslung von Champignons (zum Beispiel Agaricus campestris) mit dem Grünen Knollenblätterpilz (Amanita phalloides) aus. Dieser kann eine lebensbedrohliche Leberschädigung zur Folge haben. 

Glücklicherweise sind tödliche Pilzvergiftungen in der Schweiz selten (letzter Fall im 2005). Pilze bleiben trotzdem eine tödliche Gefahr, weil essbare und nicht essbare Exemplare in der Natur teilweise schwieriger zu unterscheiden sind als in den Lehrbüchern. Alle privat gesammelten Pilze müssen deshalb vor der Zubereitung zwingend einem Pilzkontrolleur gezeigt werden. Um eine optimale Kontrolle zu gewährleisten sollten einige Punkte beachtet werden. Verwenden Sie zum Sammeln immer Körbe, niemals Plastik- oder Papiersäcke. Nur Pilze in einwandfreiem Zustand pflücken und während dem Transport vor zu grosser Wärme (Kofferraum) schützen. Die Pilze sind geputzt und nach Arten getrennt vorzuzeigen. Sollten nach dem Genuss eines Pilzgerichtes trotz allem Beschwerden auftreten, kontaktieren Sie unbedingt das Tox-Zentrum unter Telefon 145.

Eine Auflistung der Pilzkontrollstellen im Kanton Thurgau finden Sie hier

Eine gesamtschweizerische Liste der Pilzkontrollstellen ist auf der Internetseite der Schweizerischen Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane VAPKO publiziert.

Quelle: Tox-Zentrum, pharmavista; 01.09.2016


Reisethrombose und Economy-Class-Syndrom- wie vorbeugen?

Die Reisethrombose, auch Economy-Class-Syndrom genannt, ist ein Thema, das während der Ferienzeit besonders aktuell ist. Nicht nur lange Flugreisen (>4 Stunden) sondern auch lange Auto- und Busreisen können für bestimmte Personengruppen ein potentielles Risiko sein. Die prophylak-tischen Massnahmen richten sich nach den vorhandenen Risikofaktoren.
Zu den leichten Risikofaktoren zählen zum Beispiel Übergewicht, Krampfadern, Tabletten zur Verhütung, Rauchen und Alter über 40. Als hohes Risiko werden unter anderem folgende Faktoren eingestuft: Thromboseanamnese, bestehende Blutgerinnungsstörungen, kürzliche grössere Operationen, Gips.

Vorbeugend wirksam und allen Reisenden zu empfehlen sind eine ausreichende Flüssigkeits-zufuhr (mindestens ¼ Liter Wasser pro 2 Stunden) und Bewegung (Aufstehen und Umhergehen, stündlich für ca. 5 min; Fusskreisen, Betätigung der Wadenpumpe).

Bei leichten Risikofaktoren empfehlen sich zusätzlich Kompressionsstrümpfe der Klasse 1–2. Die früher empfohlene Einnahme von Acetylsalicylsäure (ASS) wird in der aktuellen Literatur nicht mehr befürwortet. Es gibt keine eindeutigen Belege, dass ASS im venösen Bereich ausreichend wirksam ist.

Besteht ein hohes Thromboserisiko, sind ebenfalls Kompressionsstrümpfe empfohlen. Laut Literaturangaben kann 1-2 Stunden vor Abreise ein niedermolekulares Heparin (4000–5000 I.E.) in den Oberschenkel oder die Bauchfalte gespritzt werden. Manche Autoren empfehlen eine zusätzliche Injektion 24h nach Reisebeginn bzw. erster Applikation.

Hochrisikopatienten sollten sich vor einer längeren Reise jedoch unbedingt ärztlich untersuchen lassen!

Quelle: pharmavista, 8.7.2016


Reisen mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten

Ab Dezember 2008 gelten für Reisen in Schengen-Länder neue Bestimmungen beim Mitführen von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten.

Für Personen, die mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten in Schengenländer reisen, wird empfohlen, sich vom Arzt eine entsprechende offizielle Bescheinigung zum Mitführen dieser Medikamente ausstellen zu lassen. Diese Bescheinigung wird durch die Stelle, die das Medikament abgibt, (Apotheke oder selbstdispensierender Arzt selber) beglaubigt.

Detaillierte Informationen von Swissmedic finden Sie hier

Bern; Swissmedic, 08.07.2016